Körperschaftsteuer Rechner
Berechnung der Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer
(ab 2008)
Steuermesszahl beträgt 3,5 vom Hundert
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%
2008
2009
2010
Gewinn gemäß Körperschaftsteuergesetz
(Verlust mit Minusvorzeichen)
(§ 7 Gewerbesteuergesetz)
Euro
Hinzurechnungen
§ 8 Gewerbesteuergesetz
Entgelten für Schulden (Kreditzinsen), Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters
Euro
20% Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von
beweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen
Euro
Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der
unbeweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen
Euro
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen)
Euro
andere Hinzurechnungen
Euro
Kürzungen
§9 Gewerbesteuergesetz
ohne Minusvorzeichen eingeben
Euro
Hebesatz
Gewerbesteuerhebesätze
%
Die Berechnung der
Körperschaftsteuer
und
Gewerbesteuer
wird in einem eigenen Fenster angezeigt (auch zum Ausdrucken). Der
Körperschaftsteuer-Rechner
berücksichtigt bei der Summe der
Hinzurechnungen
nach § 8 GewStG Nr. 1a-f ein
Freibetrag
von 100.000 Euro abgezogen wird und von den
Hinzurechnungen
nach Nr. 1d nur 1/5, nach Nr. 1e nur nur 65% bzw. ab 2010 nur noch 50% und nach Nr. 1f nur 1/4 berücksichtigt werden muß. 25% der Gesamtsumme aus den Nr. 1a-f wird dann dem
Gewerbeertrag zugerechnet
(
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
, Artikel 3).
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